A. Schulze Schwienhorst Haftpflichtonlineportal, 1. Edition, Stand 31.07.2016
A. Grundlagen des Haftpflichtversicherungsrechts
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Die §§ 100 ff. VVG stellen die gesetzlichen Rahmenbedingungen der allgemeinen Haftpflichtversicherung dar. Neben den gesetzlichen Regelungen sind bei der Beurteilung des Versicherungsschutzes die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden AHB und die allgemeinen Vorschriften des VVG zu berücksichtigen. Erfasst sind alle Haftpflichtversicherungen mit Ausnahme der Kraftfahrtversicherung. Gegenstand des versicherten Risikos ist die gegenüber einem Dritten bestehende Verpflichtung des Versicherungsnehmers zum Schadenersatz. Der Versicherungsnehmer soll davor bewahrt werden, einen eigenen Aufwand zur Abwehr eines Schadenersatzanspruches erbringen zu müssen. Die Absicherung von Haftungsrisiken ist insbesondere in modernen Industriegesellschaften von gesteigerter Bedeutung. Haftpflichtrisiken werden durch eine Vielzahl spezialisierter Versicherungsverträge “Produkte“ versicherbar, z.B.:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
- Rückrufkostenhaftpflichtversicherung
- Umweltschadenhaftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung z. B. Berufshaftpflichtversicherungen der sog. Kammerberufe
- “Management“-Versicherungen, wie z. B. die D&O-Versicherung
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Erste Ansätze einer modernen Haftpflichtversicherung im heutigen Verständnis finden sich 1825 in der Versicherung der Pferde- und Wagenbesitzer in Frankreich. Erstmals gesetzlich normiert wurde die Haftpflichtversicherung 1871 im Reichshaftpflichtgesetz. Das heute geltende VVG ist 1908 in Kraft getreten.
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Der Grundgedanke der Haftpflichtversicherung liegt darin, dass eine größere Gruppe als Risikogemeinschaft zusammen für den Schaden aufkommt, den ein Einzelner verursacht hat. Bereits 1800 v. Chr. gab es im alten Babylon die erste „Haftpflichtversicherung“; auch in Antike und Mittelalter finden sich vergleichbare Vorgehensweisen zur Risikoverteilung. Insbesondere im 19. Jhd. lässt sich eine Weiterentwicklung der Haftpflichtversicherung feststellen. Die Haftpflichtversicherung bewirkt dabei nicht die Sorglosigkeit des Versicherten. Die Bedingungen des Versicherungsschutzes und die begrenzte Versicherungssumme bewirken vielmehr ein aktives Auseinandersetzen des Versicherten mit seinem Risiko.
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Das deutsche Haftungsrecht und die gesetzlichen Regelungen zur Haftpflichtversicherung sind zunehmend im internationalen Vergleich zu betrachten. Immer öfter bemühen sich Geschädigte darum, ihre Ansprüche vor ausländischen Gerichten geltend zu machen, die in vielen Fällen höhere Leistungen zusprechen. Besonders gilt dies für die Vereinigten Staaten von Amerika.
Zur Vertiefung:
Zitiervorschlag: Schulze Schwienhorst in Haftpflichtonlineportal, Stand 31.07.2016, A. Rn. x
Quelleninformationen zur Gesamtpublikation (Angaben für das Literaturverzeichnis)